§1 Geltungsbereich
(1) mj-consulting erbringt seine Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch
mj-consulting ausdrücklich bestätigt wurden.
(3) mj-consulting ist jederzeit berechtigt, diese Geschäftsbedingungen mit einer
angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der
Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht nach Zugang der Änderungsmitteilung,
spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so
werden diese gemäß der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Auftraggeber
fristgemäß, so ist mj-consulting berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an
dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
§2 Zustandekommen eines Vertrages
(1) Ein Vertrag über die von mj-consulting zu erbringende Dienstleistung kommt mit
Kenntnisnahme dieser AGB und der Auftragserteilung per Post durch den Auftraggeber
sowie der Auftragsbestätigung per Post oder durch Auftragsausführung durch mj-
consulting zustande.
(2) Die Post zur Auftragserteilung muss bei gewerblichen Auftraggebern Firmenname,
Firmenanschrift, Ansprechpartner und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners und bei
nichtgewerblichen Auftraggebern den vollständigen Auftraggebernamen (Vor- und
Nachname) , Anschrift und E-Mail-Adresse des Auftraggebers enthalten.
§3 Leistungen von mj-consulting
(1) Leistungsgegenstand ist die Erbringung der vereinbarten Leistung (z.B.
Beratungstätigkeit, Software, Vermittlung von sonstigen Leistungen).
Leistungsgegenstand ist nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Für
die Bewertung der Leistungserbringung durch mj-consulting ist es unerheblich, ob oder
wann oder wie aus den erbrachten Leistungen resultierende Schlussfolgerungen oder
Empfehlungen durch den Auftraggeber umgesetzt werden.
(2) mj-consulting bedient sich zur Erbringung der Leistungen in der Regel selbständiger
Unterauftragnehmer. Dabei bleibt mj-consulting dem Auftraggeber stets unmittelbar
verpflichtet. mj-consulting unterwirft die Leistungen der selbständigen
Unterauftragnehmer einer stichprobenweisen Qualitätssicherung, deren Intensität sich
nach der Dauer der Mitarbeit der Unterauftragnehmer bei mj-consulting und der Qualität
der bisher erbrachten Leistungen richtet.
Stand Juli 2011
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